Michael Hall
Anerkannter Berater für Cybersecurity
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Ist Ihr Unternehmen auf die neue Gesetzeslage vorbereitet?
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle Unternehmen in der Europäischen Union in Kraft. Die neue Gesetzeslage beinhaltet weitrechende Änderungen und stellt viele Grundsätze des alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf den Kopf.
Warum gibt es eine neue DSGVO?
Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzrecht innerhalb der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht werden. Dementsprechend gelten künftig in allen EU-Staaten die gleichen Gesetze in Sachen Datenschutz. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung.
„Datenschutz ist im Zeitalter der Informationsgesellschaft eine unverzichtbare Bedingung
für das Funktionieren jeglichen demokratischen Gemeinwesens.“
– Jörg Tauss
Der 4-Punkte-Plan
…für die Datenschutz-Grundverordnung
Prozesse überprüfen
Es müssen alle Prozesse überprüft werden, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Dokumentation erstellen
Eine lückenlose Dokumentation aller Datenverarbeitungsprozesse, Datenflüsse und Datenbestände ist notwendig.
Compliance Struktur
Für jedes Unternehmen müssen Compliance-Richtlinien vorhanden sein, die die Einhaltung des Datenschutzes definieren.
Datenschutz anpassen
Ab 2018 sollte die Datenschutzerklärung intensiv geprüft werden und gegebenenfalls abgeändert werden.