Durch das beschlossene E-Health Gesetz müssen Praxen künftig reagieren. Die Digitalisierung hat die Ärzte-Branche erreicht und mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte werden Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, miteinander vernetzt. Ein schneller und sicherer Datenaustausch ist das Ergebnis und der digitale Grundstein für weitere Anwendungen.

Zeitplan des E-Health Gesetzes

Ab dem 1. Juli 2018 sollen alle Akteure im Gesundheitswesen umgerüstet sein und am neuen E-Health Gesetz teilnehmen. Nachdem das Gesetz in 2016 beschlossen wurde und es in diesem Jahr gute Testphasen gab, soll nun innerhalb eines Jahres der komplette Roll-Out auf alle 173.000 Einrichtungen durchgeführt werden.

Die Sektorengrenzen zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen wird mit dem neuen Gesetz und der Technologie übergangen. Das erleichtert und optimiert die Zusammenarbeit.

Wer ab Juli 2018 nicht auf die neue Technologie setzt und somit die neue Versicherten-Stammdaten-Abfragen nicht machen kann, wird mit Kürzungen der Honorare rechnen müssen.

Wen betrifft das neue E-Health Gesetz alles?

Das neue Gesetz und die eingesetzte Technologie verbindet alle Akteure im Gesundheitswesen. Ein sicherer und schneller Datenaustausch ist das Ergebnis. Das Gesetz und die Umstellungen betreffen daher unter anderem:

  • Arztpraxen (Allgemeinmediziner, Zahnarzt, etc.)
  • Apotheken
  • Kliniken
  • Krankenhäuser
  • Krankenkassen
  • Physiotherapeuten uvm.

Technologie: Telematikinfrastruktur verbindet die einzelnen Akteure

Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist die Datenautobahn im Gesundheitswesen. Künftig sollen Patienten-Akten und Gesundheitsdaten ausschließlich über dieses sichere Netz zwischen dem Arzt und der Apotheke bzw. einem anderen Akteur gesendet werden.

Damit sich die einzelnen Akteure verbinden lassen, müssen verschiedene IT-Systeme miteinander kommunizieren können. Mit einem Interoperabilitätsverzeichnis werden Standards transparent gemacht, sodass die Kommunikation schnell und sicher funktioniert.

Eine Datenabfrage soll auf diese Weise in circa 2-5 Sekunden möglich sein.

Für die Akteure wird zur Teilnahme an diesem neuen Austausch folgende technische Ausrüstung benötigt:

  • Konnektor
  • E-Health- oder Mobiles Kartenterminal
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • Anpassung PVS
  • VPN-Zugangsdienst und Internet

Konnektor

Dabei handelt es sich um den Zugang zum TI-Netzwerk. Ähnlich wie ein DSL-Router baut er die Verbindung auf. Das geschieht allerdings auf einer höheren Sicherheitsebene. Ein sogenanntes Virtual Privat Network (VPN) wird erstellt, welches eine Kommunikation unabhängig vom Internet erzeugt.

Kartenterminal

In der Praxis kommt ein E-Health-Kartenterminal zur Anwendung. Mit diesem wird die Gesundheitsakte aufgerufen und aktualisiert. Ärzte, die oftmals Hausbesuche haben und mobil sein müssen, erhalten auch ein mobiles Kartenterminal. Dieses arbeitet dann im Offline-Modus. Es können daher keine Daten aktualisiert werden.

Praxisausweis

Mit dem Praxisausweis registriert sich eine Arztpraxis, um sich im TI anmelden zu können. Der Ausweis ist eine Security Module Card (SMC-B) und wird bei der Installation ins Terminal gesteckt und mit einer PIN freigeschaltet.

Anpassung PVS

Das Praxisverwaltungssystem erhält ein Update, damit dieses mit der TI kommunizieren und die Versichertendaten importiert werden können.

VPN-Zugangsdienst und Internet

Damit ein VPN aufgebaut werden kann und das Terminal sich mit dem TI verbinden lässt, benötigt es einen speziellen VPN-Dienst. Diese werden von der gematik zertifiziert und sind ähnlich einem Internetprovider. Das Internet ist dabei eine Grundvoraussetzung für die TI. Praxen, die noch keine Internetleitung haben, müssen sich in diesem Vorgang einen Internet-Anschluss besorgen.

Förderung der Anschaffung durch Krankenkassen

Damit Praxen und Einrichtungen die kompletten Anschaffungskosten nicht selbst tragen müssen, gibt es Förderprogramme. Dabei wird sowohl die Anschaffung des Konnektors als auch die des Kartenterminals finanziert.

Es ist zu raten, schnell auf die neue Technologie umzustellen, denn mit zunehmender Zeit sinken die Fördermittel.

Auskunft zu den im Rahmen des E-Health Gesetz beschlossenen Finanzierungsvereinbarungen gibt es auf der Website der CGM (CompuGroup Medical).

Fazit: Jetzt informieren und im Sinne der Digitalisierung handeln

Mit dem E-Health Gesetz und der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wurde ein Schritt in die digitale Zukunft im Gesundheitswesen gegangen. Die sichere und schnelle Vernetzung der einzelnen Akteure wird mit der Telematikinfrastruktur eingeführt. Das schützt vor Leistungsmissbrauch und liefert immer aktuelle Daten beim Datenabgleich.

Außerdem ist das E-Health Gesetz und die Einführung des Telematik-Netzwerks der Grundstein für weitere medizinische Anwendungen. Praxen sollten sich jetzt informieren und frühzeitig den Wechsel auf die neue Technologie einleiten. Informationen zur Installation und zur Förderung gibt es auch durch die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigungen.