Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz MIWF) hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das speziell für den innovativen Mittelstand ausgelegt ist.

Unter dem gemeinsamen Dach „Mittelstand.innovativ!“ umfasst die Förderlinie Innovationsassistent, Innovationsgutschein und den Innovationsgutschein Digitalisierung.

Die immer weiter fortschreitende Digitalisierung stellt einige KMUs vor große Herausforderungen, denn für die Digitalisierung braucht es neue Geschäftsmodelle sowie andere Produktions- und Wertschöpfungsprozesse.

“Viele Firmen überleben nicht. Was machen diese meist falsch? Sie verpassen die Zukunft”

– Larry Page (Mitgründer Google)

Wir als IT-Systemhaus merken häufig, dass die Lösungs- und Präventivmaßnahmen für den Bereich der IT-Sicherheit immer wieder von Unternehmen sekundär eingestuft werden und so nur mäßige bis gar keine Investitionen in diesen Bereich getätigt werden.

Daher soll das Ziel der Förderung sein, die Unternehmen in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und weiteren Kompetenzträgern zu unterstützen und die unternehmerischen Potenziale durch die Digitalisierung zu erkennen und diese zu realisieren. Dabei sollen die IT-Systeme für den Weg der „Industrie 4.0“ sicher gestaltet werden.

Anforderungen um sich den Gutschein zu sichern

Natürlich wird Ihnen der Gutschein nicht einfach so in den Schoß gelegt, sondern Sie müssen dafür auch einige Anforderungen erfüllen. Aber keine Sorge, diese sind leicht und im Notfall unterstützen wir Ihr Unternehmen bei dem Ausfüllen der Gutschein-Anträge.

Die Bedingungen für die Förderung sind folgende:

  • Das Unternehmen muss in Nordrhein-Westfalen sitzen
  • Es muss sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen handeln (weniger als 250 Mitarbeiter und bis zu 50 Mio. Jahresumsatz / 43 Mio. Jahresbilanzsumme)

Gefördert werden Anschaffungen in den Bereichen der Hard- und Software, die für den Weg der Digitalisierung benötigt werden. Die dazugehörigen Dienstleistungen sowie Schulungen werden ebenfalls mit den Gutscheinen gefördert.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung “Mittelstand.innovativ!” in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Förderung beträgt bis zu 50% (maximal 25.000 Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausgaben, die den Betrag von 5.000€ nicht überschreiten oder den Wert von 100.000€ überschreiten, werden nicht gefördert.

Füllen Sie einfach die Felder im Antrag wahrheitsgetreu aus und schicken Sie als Anlage folgende Unterlagen mit zur Antragsstelle:

  • De-Minimis-Erklärung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung des Finanzamtes (Freiberufler)
  • Angebot der Hochschule/Forschungseinrichtung/des Unternehmens

Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in einer Summe nach der Vorlage des Verwendungsnachweises.

Die Gutscheine gliedern sich wie folgt:

Innovationsgutschein Digitalisierung A (Analyse und Bewertung)

Der Gutschein soll für eine Status-quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen oder für die Erfassung des Grades der IT-Sicherheit verwendet werden. Wir werden in Ihrem Unternehmen die SWOT -Analyse durchführen und können damit im Anschluss feststellen, wo und welche Schwachstellen Ihr Netzwerk besitzt. Ebenso stellen wir damit fest, welche Systeme bereits gut geschützt sind.

Innovationsgutschein Digitalisierung B (Befähigung und Umsetzung)

Die Verbesserungspotentiale, die aus der davor ausgeführten Analyse erkannt wurden, sollen mit diesem Gutschein realisiert werden. Dabei ist das Kombinieren beider Gutscheine möglich.

War dieser Beitrag wertvoll für Sie? Wir würden gerne Ihre Meinung zu der Förderung erfahren. Schreiben Sie uns in den Kommentaren oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit Ihrem IT-Dienstleister des Vertrauens.